Allgemeine Geschäftsbedingungen

Wenn nicht anders schriftlich vereinbart, gelten folgende Vorgaben:
§1 Allgemeines
1.Bei Anfragen bitten wir die PLZ des Bauvorhabens, Submissionstermin und genaue Angaben zu einzelnen Positionen aus den LV- anzugeben.
2. Unsere Preise gelten nur bei einer Mengenabweichung von bis zu 5%.
3. Falls nicht anders angegeben, ist im Preis nur eine An- und Abfahrt enthalten.
4. Alle genannten Preise sind Nettopreise. Eine Stunde ist die Mindesteinheit bei einer Bestellung, danach wird im halben Stunden Takt weiter berechnet, denen die ges. MwSt. von z.Zt. 19% hinzuzurechnen ist.
5. Verkehrsregelung über VI hinausgehend durch den Auftraggeber (weiterhin AG genannt). (Regelplan 6)
6. Die Anfahrbarkeit der Kontrollschächte mit nicht geländegängigen Fahrzeugen bis 36t Gesamtgewicht muss gewährleistet sein.
7. Falls nicht anders gefordert wird, werden die Daten im Austauschformat EN 13508 aufgezeichnet.
8. Sämtliche Unterlagen bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum und sind somit nicht an Dritte auszuhändigen.
9. Bei der Übergabe von Videoaufnahmen oder Daten müssen diese innerhalb von 5 Werktagen kontrolliert werden, andernfalls gelten sie als Ordnungsgemäß übergeben.
10. Unsere Rechnungen für erbrachte Dienstleistungen sind innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.
11. Wir sind berechtigt, Teilrechnungen zu erstellen.
12. Bei Dichtheitsprüfungen mit Wasser ist dieses bis zum prüfenden Objekt zu stellen und ein freier Ablauf zu gewährleisten.
13. Der AN kann sich zur Ausführung der Aufträge geeigneter Dritter bedienen.
14. Der AG wird darauf hingewiesen, dass der AN personenbezogene Daten des Kunden, insbesondere Name, Adresse, sowie Daten aus
der Vertragsdurchführung zu Zwecken der Vertragsverwaltung,- Durchführung und – Abwicklung elektronisch speichert. Alle Daten werden vertraulich behandelt und insbesondere nicht an Dritte weitergegeben.
§2 Kanalreinigung
1. Die Wassergestellung mit C-Anschluss erfolgt auf der Baustelle kostenfrei.
2. Der freie Wasserablauf muss gewährleistet sein (Vorflut).
3. Im Preis sind höchstens zwei Reinigungsvorgänge enthalten.
4. Der maximale Verschmutzungsgrad beträgt bis DN 400 = 10%, bis DN 800 = 5%, bis DN 1200 = 3%, bis DN 1600 = 2%.
5. Das herausgespülte und abgesaugte Entsorgungsgut (Sand, Laub, Steine) kann auf einer vom AG benannten Stelle deponiert werden oder durch uns kostenpflichtig entsorgt werden.
6. Bei Mehrverschmutzung erfolgt die Abrechnung nach Zeitaufwand von 155,00 € pro Stunde.
7. Der Preis ist nur gültig für zusammenhängende Haltungen.
8. Räumgutentsorgung 165,00 € pro Tonne.
§3 Kanaluntersuchung
1. Der Kanal muss sich in einem gereinigtem Zustand befinden.
2. Der angebotene Meterpreis bezieht sich auf Haltungen ab DN 200 und einer Länge von mindestens 30m.
3. Anschlussleitungen, Haltungen kleiner DN200 und einzelne Haltungen oder unter 30m Länge im Projekt werden gesondert berechnet (Zulage zu Meterpreis).
4. Das Ausgabeformat ist Standardmäßig EN 13508 oder nach Wahl IsyBau.
5. Im Preis ist nur 1 Dokumentation enthalten.
6. Der Preis ist nur gültig für zusammenhängende Haltungen
7. Stillstandszeiten wegen Verunreinigungen die nicht durch den Auftragnehmer (weiterhin AN genannt) verursacht wurden oder bei nicht anfahrbaren Schächten wird der Mehraufwand mit 175,00 € pro Stunde abgerechnet.
§4 Kanaldichtungsprüfung – Haltungsweise
1. Der Kanal muss sich in einem gereinigtem Zustand befinden.
2. Alle Prüfungen erfolgen nach DIN EN 1610 LC/LD.
3. Das Absperren der Anschlussleitungen über Revisionsschächte oder Strasseneinläufe wird gesondert abgerechnet.
4. Wenn nicht anders vereinbart werden die Längen zum Hauptkanal dazu gerechnet.
5. Im Preis ist nur eine Prüfung enthalten. Mehrfachprüfungen werden gesondert abgerechnet.
6. Der Preis ist nur gültig für zusammenhängende Haltungen mit einer Durchschnittlänge von mindestens 30m.
7. Stillstandszeiten wegen Verunreinigungen die nicht durch den AN verursacht wurden oder bei nicht anfahrbaren Schächten wird der
Mehraufwand mit 175,00 € pro Stunde abgerechnet.
§5 Kanaldichtungsprüfung – Muffenprüfung
1. Der Kanal muss sich in einem gereinigtem Zustand befinden.
2. Es werden alle Muffen in einer Haltung geprüft.
3. Die angegebenen Nennweiten müssen korrekt sein.
4. Die Prüfzeit erfolgt nach ATV.
5. Kalkulation auf Annahme von 3m Rohren.
6. Der Preis ist nur gültig für zusammenhängende Haltungen mit einer Durchschnittlänge von mindestens 30m.
7. Bei Hindernissen oder Krümmern ist der zusätzliche Zeitaufwand mit 175,00 € pro Stunde zu Vergüten.
8. Stillstandszeiten wegen Verunreinigungen die nicht durch den AN verursacht wurden oder bei nicht anfahrbaren Schächten wird der Mehraufwand mit 175,00 € pro Stunde abgerechnet.                                                                                  §6 Dichtheitsprüfung – Schacht
1. Das Absperren von 2 Rohrabgängen bis DN 500 ist im Preis inklusive.
2. Das Absperren von Rohren grösser DN 500 wird als Zulage abgerechnet.
- DN 600 - 900 => 15,00 € pro Stück
- DN 1000 – 1200 => 30,00 € pro Stück
- grösser DN 1200 => nach Aufwand auf Zeit
3. Die Konusoberkante darf nicht beschädigt oder uneben sein.
4. Stillstandszeiten wegen Verunreinigungen die nicht durch den AN verursacht wurden oder bei nicht anfahrbaren Schächten wird der Mehraufwand mit 175,00 € pro Stunde abgerechnet.
§7 Rohrreinigung
1. Der AG verpflichtet sich dem Monteur ungehinderten Zugang zu allen Entwässerungsgegenständen und Leitungen zu ermöglichen.
2. Der AG informiert den Monteur über etwaige Schäden oder Arbeitserschwernisse wie z.B verdeckte Kontrollöffnungen, Bögen, Rückstauklappen, Hebeanlagen oder die Verwendung von chemischen Rohrreinigungsmittel.
3. Nach Abschluss der Arbeiten überprüft der AG die betreffenden Leitungsöffnungen und Entwässerungsgegenstände auf den ordnungsgemäßen Zustand.
4. Die Arbeiten werden nach dem anerkannten Stand der Technik sowie nach bestem Wissen und Gewissen ausgeführt.
Für den Erfolg können wir jedoch keine Gewähr übernehmen, da in den Abwasserrohren viele nicht kalkulier- und erkennbare Risiken vorhanden sein können.
5. Mit Unterzeichnung des Lieferscheines erkennt der AG die Leistungen als erbracht an.
6. Die Rohrreinigung wird materialschonend und nach neuestem Stand der Technik durchgeführt.
7. Es wird keine Haftung für Schäden, die beim Ab- und Anbau von WC`s oder sonstigen Entwässerungseinrichtungen entstehen, übernommen.
8. Für Schäden in Wohnungen oder Eigentum die unterhalb der Einsatzstelle des AG liegen übernimmt der AN keine Haftung.
9. Für weitere oder nachfolgende Verstopfungen haftet der AN nicht.
§8 Containerdienst
1.Es ist die Pflicht des AG einen geeigneten Aufstellplatz für den Container bereitzustellen. Er hat auch für die nötigen Zufahrtswege zum Aufstellplatz zu sorgen.
2. Zufahrt und Aufstellplatz müssen zum Befahren mit dem für die Auftragserfüllung erforderlichen LKW (mind. 26 Tonnen) geeignet sein.
3. Der AN haftet nicht für Schäden am Zufahrtsweg und Aufstellplatz, es sei denn der AN handelt grob fahrlässig oder vorsätzlich.
4. Für Schäden die am Fahrzeug oder Container, aufgrund ungeeigneter Zufahrt oder Beschaffenheit des Untergrundes entstanden sind, haftet der AG.
5. Für die Sicherung des Containers, etwa durch Beleuchtung oder Absperrung, ist der AG zuständig.
6. Wegen Benutzung öffentlicher Verkehrsflächen erforderliche behördliche Genehmigungen etc. hat der AG einzuholen.
7. Für unterlassene Sicherung des Containers oder fehlende Genehmigungen haftet ausschließlich der AG.
8. Der Container darf nur bis zur Höhe des Randes und nur im Rahmen des zulässigen Höchstgewichtes beladen werden. Für Kosten und
Schäden, die durch Überladung oder unsachgemäße Beladung entstehen, haftet der AG.
9. Gefährliche oder besonders überwachungsbedürftige Abfälle (z.B. Asbest, Gefahrgut etc.) dürfen nur nach Absprache und Genehmigung des AN in den Container verbracht werden.
10. Für Schäden und Kosten, die durch Nichtbeachtung der vorstehenden Beladevorschriften entstehen, haftet der AG.
11. Für Schäden am Container, die in der Zeit von der Bereitstellung bis zu Abholung entstehen, haftet der AG.
12. Für Schäden, die an Sachen des AG bei der Zustellung oder Abholung des Containers entstehen haftet der AN, soweit Ihm oder seinem
Personal Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.
13. Der AG bleibt bis zur ordnungsgemäßen Entsorgung und vollständigen Zahlung des anfallenden Entgeltes Eigentümer des Containerinhalts.
14. Der Container kann 10 Werktage mietfrei beim AG verbleiben. Danach fallen Gebühren von 2,50 Euro pro Tag an. §9 Dieselzuschlag / Allgemeinkostenzuschlag                                                                                                                            Ab dem 01.10.2022 werden wir einen Dieselzuschlag von 5% auf die Nettosumme erheben. Aktuell kommt es zu Lieferengpässen oder zu erhöhten Kosten im Wareneinkauf für den täglichen Verbrauch. Eine weitere Anpassung auf Grund der aktuellen Erhöhungen wird nicht ausgeschlossen.

Stand: Limburg – Linter den 01.01.2023


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